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Praxisfrage

Verkaufsverbot einer bereits auf dem Markt befindlichen Wallbox

Wie verhalte ich mich, wenn ein Produkt (Wallbox der Firma Easee) in dem Heimatland verboten wurde zu verkaufen, aber angeblich in Deutschland nicht? Wir haben diese bisher verbaut und würden diese nun erstmal nicht mehr verbauen, aber was ist nun mit den installierten Wallboxen? Wie könnte ich unabhängig vom Hersteller herausfinden, ob ich das Produkt noch verbauen darf?

Das hier ist das offizielle Schreiben von Jonas Helmikstøl, Gründer und CEO des Unternehmens, das ich bisher habe: »Lieber Partner, Easee hat von der schwedischen Behörde Elsäkerhetsverket nun eine Rückmeldung erhalten. Für den schwedischen Markt wurde ein vorläufiges Verkaufsverbot erlassen. Die Entscheidung von Elsäkerhetsverket gilt ausschließlich für den schwedischen Markt und hat keine Auswirkung auf andere Märkte, folglich auch nicht auf den deutschen Markt. Bereits installierte Geräte in Schweden sind ausdrücklich nicht betroffen von der Entscheidung von Elsäkerhetsverket. Easee legt gegen das verhängte vorläufige Verkaufsverbot in Schweden Rechtsmittel ein. Wir sind der festen Überzeugung, dass es keine Grundlage für solch ein Verbot gibt. Wir als Easee können diese Entscheidung in keinster Weise nachvollziehen und werden alles tun, um unsere Kunden, Partner und Mitarbeiter zu schützen. Unser Hauptaugenmerk lag schon immer auf Menschen und Sicherheit. Unsere Kunden können wie gewohnt sicher laden und müssen keine Maßnahmen ergreifen. Wir werden gegen diese Entscheidung und für eine grünere Zukunft durch innovative Produkte kämpfen.

Easee betont, dass es keine Vorfälle gegeben hat, die die Grundlage für das Verkaufsverbot begründen. Diese Tatsache wird auch im Bericht von Elsäkerhetsverket hervorgehoben. Easee arbeitet an der Einlegung eines Rechtsmittels gegen das Verkaufsverbot und an einer Einstweiligen Verfügung gegen das sofortige Inkrafttreten des Verbots. Wir erwarten, dass die einstweilige Verfügung in Kürze vom Gericht geprüft wird. Zu dieser vorläufigen Entscheidung streben wir in Schweden zudem ein ordentliches Berufungsverfahren an. In diesem ordentlichen Verfahren werden wir beweisen, warum unsere Ladegeräte sicher sind. Dieses Berufungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Wir gehen jedoch davon aus, dass die einstweilige Verfügung gegen das Verkaufsverbot akzeptiert wird, und das Verkaufsverbot kurzfristig aufgehoben wird. Unser Ziel ist es, Dich bestmöglich zu informieren. Dazu kommen wir zeitnah mit weiteren Informationen auf Dich zu. Bei Fragen melde Dich bitte bei Deinem Easee-Ansprechpartner bzw. Deiner Easee-Ansprechpartnerin. Herzliche Grüße Dein Team Easee Deutschland«

R. S., Rheinland-Pfalz

Expertenantwort vom 06.04.2023
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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