Ich beziehe mich auf Ihren Beitrag »Verlegeart einer Erdungsleitung« in »de« 6.2014 . Ihr dort vorgebrachter Vorschlag zur Verwendung eines Erdungsleiters aus Stahl 50 mm² ist mir zwar bekannt, wurde allerdings bisher wegen der Unhandlichkeit verworfen. Aus dem Grund wurde bisher die Verlegung des Erdungsdrahtes H07V-U 16 mm² durch ein Aluminiumstangenrohr vorgenommen (siehe die Ziffer 3 der Skizze im Bild ). Zu dieser Skizze hier kurz die Erläuterungen der roten Ziffern:
- Koaxialerdungsböckchen, Anschluss mit 4 mm² Cu ab Mastfuß oder Schelle (von 16 mm² Cu)
- Blitzstromtragfähige Erdungsbandschelle
- H07V-U 16 mm² Cu Volldraht an der Außenfassade im Aluminiumstangenrohr M20 oder M25 mit Muffen (oben und unten offen)
- blitzstromtragfähige, UV-beständige Potentialausgeichsschiene oberhalb des Spritzbereichs, an der Hausfassade montiert
- V4-A-Edelstahldraht, blank 10 mm2 (günstiger als 8 mm²), Verlegetiefe 50 cm
- V4-A-Edelstahlverbinder mit Korrosionsschutzbinde umwickelt, der Edelstahldraht verläuft ungeschnitten zum zweiten Staberder oder 2 separate V4-A-Drähte an Nr. 4
- Verzinkter Profilstaberder min 1,5 m lang und 0,5 m unter der Erdoberfläche, Abstand von der Hauswand: mindestens 1 m, Abstand untereinander mindestens 3 m
- H07V-U 16 mm² zur bereits vorhandenen Potentialausgleichsschiene an der bisher kein Erder angeschlossen war. Lediglich HAK, Heizung und Wasser (evtl. noch ein kurzer Staberder, der aus dem Boden ragt)