In einer Brandmeldeanlage (Hausalarm) wurden im Jahre 2014 in sämtlichen Schlaf- und Aufenthaltszimmern Wärme-Ringbus-Melder installiert und programmiert (kombinierte Wärmedifferenzial- und Maximalmelder). Diese wurden nach Stand der Technik von einer anerkannten Errichterfirma in einem Altbau nachträglich verkabelt und verbaut.
Nach einer Feuerwehrbegehung im Jahre 2020, wurde von der Landesfeuerwehr Hannover beanstandet, dass unbedingt optische Rauchmelder vorhanden sein müssten. Meine Fragen:
- Hätte die Errichterfirma diese Anlage so installieren dürfen, nachdem für das Land Niedersachsen bereits 2012 eine Rauchmelderpflicht einberufen wurde (mit Übergangsfrist für Altbauten bis Ende 2015)?
- Laut DIN VDE 0833-2, Tabelle 1 dürften punktförmige Wärmemelder bei einer Raumhöhe von bis zu 6 m ausreichen. Wie kann man hier argumentieren oder was ist die neueste Norm hierzu?
J. G., Niedersachsen