Es handelt sich um ein Wohnungsobjekt mit 32 Wohneinheiten. Das Objekt gehört einer Wohnungsgenossenschaft. Während der Sanierungsarbeiten wird das Dach saniert. Auf das Dach kommt eine PV-Anlage mit ca. 99 kWp. Durch Recherche wurde festgestellt, dass keine Wartungspflicht für die PV-Anlage für ein solches Objekt besteht, da die Wohnungsgenossenschaft kein gewerbliches Unternehmen ist. Oder liege ich hier falsch? Wie sieht es mit der wiederkehrenden Prüfung der PV-Anlage aus? Ist das Pflicht? Welche Frist gilt für die wiederkehrenden Prüfungen?
PP24077