Ein altes Gebäude von 1830 wird zur Nutzung als Versammlungsstätte umgewandelt. Es sollen sich maximal 199 Personen in diesem Gebäude aufhalten. Die Veranstaltungsfläche beträgt 500 m2. Da sich die eigentliche Veranstaltungsfläche im 1. OG befindet, sollen Brände im EG zur sofortigen Evakuierung führen.
Hierzu wird ein optischer und akustischer Warnmelder im 1. OG eingebaut. Eine Alarmierung der Feuerwehr erfolgt nicht, da die Anlage baurechtlich nicht gefordert ist. Die Anlage soll aber eine Alarmierung zu einem Wachdienst senden. Hierzu wird als Auflage in der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung die Auflage gemacht, dass eine Brandmeldeanlage in Anlehnung an VDE 0833 und DIN 14675 zu errichten ist. Es ist bekannt, dass nur ein Elektrohandwerksbetrieb mit Konzession diese Elektroanlage errichten darf. Wer darf dann so eine Brandmeldeanlage errichten, also auch programmieren und inbetriebsetzen? Ist hierzu eine Zertifizierung nach DIN 14675 erforderlich?
M. H., Nordrhein-Westfalen