Wann eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie wesentlich verändert wird, regelt das das Interpretationspapier zum Thema »wesentliche Veränderung von Maschinen« vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bei einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination (Konformität auf Niederspannungsrichtlinie) habe ich bisher nur Hinweise im »Blue Guide« gefunden. Dennoch stelle ich mir die Frage, wann eine Niederspannungs-Schaltgerätekombination (Konformitätserklärung nach Niederspannungsrichtlinie) so wesentlich verändert wurde, dass man zu Hersteller wird und das Konformitäts-Bewertungsverfahren neu abwickeln muss – analog zu »wesentliche Veränderung von Maschinen«. Folgende Beispiele:
- Ein vorhandener Verteiler eines Einfamilienhauses wird dahingehend erweitert, dass ein weiterer Abgang für einen Unterverteiler in der Garage hinzugefügt wird. Der vorhandene Verteiler wird nun in Summe stärker belastet, eine Anpassung an Kabel- / Stromschienen-Querschnitte, Selektive Hauptleitungsschutzschalter, usw. muss nicht vorgenommen werden.
- Ein Energieverteiler wird mit weiteren Abgängen nachgerüstet. Die Netztrenneinrichtung und das Schienensystem müssen aufgrund des erhöhten Leistungsbedarfs geändert werden.
- Ein Schaltschrank (Konformitätserklärung nach Niederspannungsrichtlinie) im industriellen Umfeld wird mit 10 SPS-Eingangskarten erweitert, um weitere Sensoren zu verarbeiten.