Ich werde immer öfter von verschieden Baufirmen beauftragt, ihre bereits sich im Betrieb befindlichen Baustromverteiler nach DGUV V3 zu überprüfen. Nun ist es aber oft so, dass ich die wenigsten Baustromverteiler selbst in Betrieb genommen habe, bzw. eine Messung bei Aufstellung nach DIN VDE 0100-600 vorgenommen habe. Dazu habe ich einige Fragen:
- In vielen Baustromverteilern ist -trotz einer meiner Meinung nach herrschenden Nachrüstpflicht (dies haben mir auch div. Hersteller von Baustromverteilern so erklärt)- kein Hauptschalter (abschließbar) vorhanden. Meines Wissens muss seit 2002 nachgerüstet werden. Wie lautet ihre Meinung dazu? – vor allem: Warum werden solche Schränke von den EVUs noch angeschlossen?
- Oft passen die Schleifenwiderstände der Zuleitungen nicht (Leitungsquerschnitt zu klein/ Leitung zu lang), vor allem zwischen Anschluss-/ und Verteilerschrank. Trotzdem füllt der Inbetriebnehmer scheinbar ein Protokoll ohne Mängel aus. Wer haftet im Schadensfall dafür, wenn ich diesen Mangel in der Widerholungsprüfung entdecke, obwohl ich meines Wissens die Schleifenimpedanzen nicht messen müsste?
- Wie würden Sie o.g. Mängel bei einer Weiderholungsprüfung deklarieren? (erhebliche-/ geringe Mängel). In wie weit bin ich als Prüfer dafür haftbar, inwieweit der Erstinbetriebnehmer und der Betreiber?