Stichprobenprüfung sind differenziert betrachten
Die Prüfung von PV-Anlagen wird in verschiedenen Normteilen beschrieben. Für die Prüfung bei Errichtung gibt es die von Ihnen genannte VDE 0126-23-1 »Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung – Teil 1: Netzgekoppelte Systeme – Dokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und Prüfanforderungen«.
Darüber hinaus gilt aber auch noch für Wartung und Instandhaltung die VDE 0126-23-2 »Photovoltaik(PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung - Teil 2: Netzgekoppelte Systeme – Instandhaltung von PV-Systemen«
Stichproben sind möglich
In der VDE 0126-23-2 werden die Prüfschritte von Teil 1 mit sinnvollen Punkten für die wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung ergänzt und erklärt. Es gibt darin den Abschnitt 11 für die Überprüfungsaufgaben, Zitat: »Bei sehr großen Systemen können diese Überprüfungsaufgaben an einer repräsentativen Betriebsmittelstichprobe durchgeführt werden. Wenn die Bedingungen am Standort variieren, sollte die Stichprobe Teilproben von den verschiedenen Standortpositionen enthalten.«
Also sind grundsätzlich schon einmal Stichproben möglich. Das Beispiel einer sehr großen Anlage findet sich dann im Anhang F von VDE 0126-23-2. Hier wird ein beispielhafter Plan für die vorbeugende Wartung gezeigt (ich möchte anmerken, dass es sich bei »vorbeugende Wartung« um eine schlechte Übersetzung handeln könnte). Aus der einleitenden Anlagenbeschreibung kann man entnehmen, dass es sich bei »sehr großen Anlagen« um Anlagen im mindestens zweistelligen MW-Bereich handelt.
Es wird dann noch im Abschnitt 10.2 auf zwei Normen verwiesen, wie die Betreiberkonzepte für Instandhaltung und Wartung strukturiert erstellen kann:
- Vornorm VDE 0126-19 »Photovoltaische Energiesysteme (PVPS) – Informationsmodell zur Verfügbarkeit«, die speziell auf PV-Systeme eingeht und
- DIN EN 60300-3-3, »Zuverlässigkeitsmanagement – Teil 3-3: Anwendungsleitfaden – Lebenszykluskosten«, die auf das theoretische Modell einer optimierten Wartung eingeht und erklärt.
Entsprechend muss eine Stichprobenprüfung sauber begründet sein. Es muss klar herauskommen, dass durch die Stichprobe auf den Gesamtzustand geschlossen werden kann. Ferner dürfen keine Fehler übersehen werden, die zu Schäden von Personen, Nutztieren oder Sachwerten führen können. Wenn dies alles erfüllt ist, dann ist eine Stichprobe ein sinnvolles Mittel.
Fazit
Stichprobenprüfungen können nicht »mal so eben« an PV-Anlagen durchgeführt werden. Wenn sie jedoch im Betriebskonzept großer PV-Anlagen mit angelegt sind, kann man diese Prüfmethode durchaus so umsetzen.
Michael Lochthofen
PP24065