Ich sichte derzeit in meinem Elternhaus den Zustand der elektrischen Anlage und erstelle einen Plan, was ich umbauen kann bzw. muss und welche Folgen ein Umbau hätte (Stichwort: »Zukunftssicherheit«). Zunächst ein paar Fakten: Im Haus befinden sich drei Wohnungen. Alle Wohnungen wurden im Zeitraum von 1995 bis 2004 mit Nachtspeicheröfen (NSÖ) ausgerüstet, die eine Gesamtleistung von 54,3 kW haben und über einen separaten Zwei-Tarif-Zähler betrieben werden. Die Hauptleitung vom HAK zum Zählerschrank bereitet mir dabei einiges Kopfzerbrechen. Sie ist etwa 12 m lang und besteht aus einer Leitung NYM 4 x 16 mm². Parallel dazu verläuft eine separate Leitung H07V-K 1 x 16 mm2 als PE. Diese wurde im Jahr 1990 im Kabelkanal auf Putz verlegt. Ist diese Verlegung ausreichend? Normalerweise argumentiert man mit Gleichzeitigkeitsfaktoren, doch bei NSÖ ist dies meiner Meinung nach problematisch, da diese ja während der Phase des Aufladens eine Dauerlast darstellen und die ganz »normalen« Verbraucher in den Wohnungen – je nach Bedarf – in den Nachtstunden noch dazu kommen. Momentan ist die elektrische Anlage (mit Ausnahme einer 2004 komplett renovierten Wohnung) auf dem Stand von 1990. Damals wurde ein Zählerkasten mit Platz für zehn Zähler eingebaut. Darin befinden sich drei Doppeltarifzähler für die NSÖ der drei Wohnungen, sowie ein Rundsteuerempfänger. Zusätzlich gibt es drei »Tagstromzähler«, zwei davon sind Wechselstromzähler für die beiden ältesten Wohnungen. Alle Zählerleitungen sind mit NH000 35 A vorgesichert. Im oberen Anschlussraum haben über die Jahre diverse Leitungsschutzschalter ihren Platz gefunden (alles von Fachleuten eingebaut). Im unteren Anschlussraum ist Platz für fünf Sammelschienen (vier sind eingebaut). Der PE hat keine eigene Sammelschiene, sondern ist direkt mit einer Potentialausgleichsschiene verbunden. Meine Fragen sind nun:
- Sollte/müsste eine andere Hauptleitung eingebaut werden und wenn ja, welche?
- Würde dies eine »wesentliche Änderung« darstellen?
- Müssten eventuell der ganze Zählerschrank im Rahmen einer Veränderung an der Hauptleitung mit auf den neuesten Stand gebracht werden?