Ich bin Verantwortliche Elektrofachkraft in einem mittleren Unternehmen. Für das Produktionspersonal haben wir bis jetzt jährlich eine Unterweisung/Schulung über die Gefahren des elektrischen Stroms für jeweils ca. 20 Minuten gehalten (nur Theorie). Hier ging es hauptsächlich um das Verhalten bei Beschädigung elektrischer Bauteile, Personenschutz und das Wiedereinschalten von Schutzschaltern. Da jedoch die gesetzlichen Vorgaben und sich die daraus ergebenden Pflichten immer genauer und umfangreicher werden, habe ich geplant die ausgewählten Mitarbeiter zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) zu unterweisen. Die Theorie und Praxis habe ich mit 8 Unterrichtseinheiten (6 Stunden), veranschlagt. Diese Mindestzeit wurde mir auf einer Schulungs-maßnahme zur VEFK genannt. Leider finde ich hier keine genaueren Angaben. Momentan bin ich im Gespräch mit dem Arbeitgeber ob diese Maßnahme nicht in einer kürzeren Zeit umgesetzt werden soll.
- 1. Frage: Können Sie mir hier eine aus Ihrer Sicht praktikable Mindestzeit zur Erstschulung vorschlagen und in welchem zeitlichen Abstand eine Wiederholungsschulung durchzuführen ist, wenn die EuPs im Aufgabenbereich ca. 2x im Monat tätig werden. Die EuP sollen Schaltschränke öffnen und Leitungs- und Motorschutzschalter bei Auslösung wieder einsichern, auch Schmelzsicherungen sollen im zulässigen Bereich getauscht werden können. Momentan haben wir in den Bereichen der jeweiligen potentiellen EuPs ca. 20 Schaltschränke. Diese Schaltschränke sind im Inneren soweit Bedienungssicher.
- 2. Frage: Inwieweit müssen hier die Schaltschränke mit dem Aufkleber »Elektroblitz auf gelbem Hintergrund im Warndreieck« gekennzeichnet werden (innerhalb und außerhalb)?