Mit meinem neuen Arbeitgeber habe ich ein kleines Problem. Bislang war es immer so, dass ich in einer bereits bestehenden Elektrowerkstatt gearbeitet habe, die von Anfang an über alle Vorschriften verfügte, welche für die täglichen Arbeiten nötig waren. Bei meinem neuen Arbeitgeber gibt es bislang noch keine Elektrowerkstatt, da ich diese erst noch einrichten soll. Dort soll ich dann den E-Check, Reparaturen und Wartungsarbeiten an Baumaschinen und Zubehör sowie an Bauanschlusskästen durchführen. Ich habe jetzt eine Liste angefertigt, die alle dafür benötigten Werkzeuge und Vorschriften enthält. Die Werkzeuge wurden direkt bestellt, jedoch nicht die Vorschriften, da mein Arbeitgeber der Meinung ist, dass es sich hierbei nicht um dringend benötigtes Material für die Arbeit handelt und diese Ausgaben unnötig wären. Ich müsse ihm schon eine Vorschrift vorlegen, nach der dies für die täglichen Arbeiten nötig wäre. Seiner Meinung nach würde ein regelmäßiger E-Check-Lehrgang ausreichen, da dort ja alle Änderungen und Neuerungen angesprochen würden. Gibt es irgendwo eine bindende Vorschrift die besagt, dass die VDE-Vorschriften in der Elektrowerkstatt zugänglich sein müssen? - R. P., Nordrhein-Westfalen
Zugänglichkeit von Normen für Mitarbeiter
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