Bezüglich der räumlichen Situation von Verteilungen habe ich mehrere Fragen:
- Gibt es eine eindeutige Vorschrift, die besagt, dass Verteilungen zugänglich sein müssen? Damit meine ich beispielsweise, ob Waren auf Rollwägen oder gar Paletten davor stehen dürfen, so dass sich die Türen nicht öffnen lassen.
- Außerdem stellt sich mir die Frage, ob der Raum, in dem die Verteilung installiert ist, besondere Eigenschaften zu erfüllen hat.
- Dürfte man eine Unterverteilung (UV) mit einem Schrank zustellen? Hiermit meine ich, dass in der Rückwand des Schranks ein Ausschnitt wäre, der es ermöglicht, an die Türen der UV zu gelangen.
- Ist es weiterhin erlaubt, eine UV mit Bildern zu verdecken?
- Meine abschließende Frage bezieht sich auf brennbare Materialien: Darf man diese in der Nähe einer Verteilung lagern?