Wir erneuern in einem Einfamilienhaus einen Teil der elektrischen Anlage. Im Keller wird neben dem Hausanschlusskasten (HAK) ein neuer Zählerschrank mit einem integrierten Stromkreisverteiler installiert. Im EG befindet sich ein weiterer Stromkreisverteiler für die Stromkreise des Wohnbereiches. In die Garage kommt ein Stromkreisverteiler für eine Sauna, Außenbeleuchtung und eine 11-kW-Ladestadion für ein E-Fahrzeug. Die Zuleitung vom HAK zum Netzanschlussraum (NAR) des Zählerschrankes wird für eine Strombelastbarkeit von 63 A ausgelegt.
Müssen die Zuleitungen für die beiden Stromkreisverteiler auch für eine Belastbarkeit von 63 A ausgelegt werden? Spielt es dabei eine Rolle, ob diese Zuleitungen im Abgangsanschlussraum des Zählerschrankes angeschlossen werden oder im Bereich des Stromkreisverteilers des Zählerschrankes?
Wie kommen die in der DIN 18015 geforderte Strombelastbarkeit von 63 A für Hauptleitungen zustande?
Im NAR wird ein SLS-Schalter mit 35 A eingesetzt. Ist es sinnvoll und im Rahmen der Selektivität möglich, danach die Leitungen für die weiteren Stromkreisverteiler mit einer 35-A-Neozed-Sicherung abzusichern? Würde anderenfalls an dieser Stelle auch ein Hauptschalter genügen, mit dem man bei Bedarf die Stromkreisverteiler spannungsfrei schalten kann?
T.K., Rheinland-Pfalz