Ich verweise auf das Praxisproblem »Richtiger Anschluss des Überspannungsschutzes in Unterverteilung« in »de« 19.2020. Der Autor stellt dort fest, dass ein zusätzlicher Potentialausgleichsleiter (PA-Leiter) für den besagten Überspannungsableiter in einer UV bei einem Abstand > 10 m zum Zählerverteiler benötigt wird. Dass beim Zählerverteiler für den eingebauten Kombiableiter (Typ 1 + 2) ein zusätzlicher PA-Leiter mit direkter Verbindung zur HPA-Schiene angeschlossen werden muss, ist mir bekannt. Im vorgetragenen Fall geht es meinem Verständnis nach in der Hauptsache um den in der Unterverteilung verbauten Ableiter des Typs 2. Entgegen der Feststellung des Autors habe ich von der Fa. Dehn die Aussage erhalten, dass ein in einer UV verbauter Ableiter des Typs 2 eben keinen zusätzlichen PA-Anschluss benötigt. Es wird dazu lediglich eine Empfehlung ausgesprochen. Leider stoßen Empfehlungen bei Bauherren auf taube Ohren, zumal ein inzwischen beauftragter Elektroplaner diese Empfehlung auch nicht vertritt und die Kosten dafür nicht kalkuliert hat.
Ich habe diesbezüglich mit einem Elektroplaner nun eine Diskussion entfacht, die auf den o. g. Artikel gestützt war. In einem Gebäude mit mehreren Wohnungsverteilern haben wir diese Aussage befolgt und den zusätzlichen PA-Leiter eingebracht. Aber genau diese Leistung wird uns jetzt nicht vergütet, obwohl wir als gewissenhafter Installateur auch »nur« – und wie sich jetzt herausgestellt hat »leider« – die Darlegung des o. g. Praxisproblems befolgt haben. Ich bitte um Klarstellung – weiterhin bleibt die Begleichung der vom Elektroplaner nicht anerkannten Leistungen im Raum stehen.
C. V., Bayern