Die Zusammenarbeit von Branchenkollegen wird in der Corona-Krise durch neue Regelungen zur vereinfachten kollegialen Arbeitnehmerüberlassung erleichtert. Trotzdem ist es erforderlich, genauer zu prüfen, ob es sich bei der kollegialen Hilfe um eine Arbeitnehmerüberlassung oder einen Werkvertrag handelt.
Seit April 2017 gelten bei der Vermittlung von Leiharbeitern und Selbständigen verschärfte Vorgaben. Unternehmen sollten die gesetzlichen Neuerungen genau kennen, um nicht in arbeitsrechtliche Stolperfallen zu geraten.