Für den Brandschutz in kleinen Objekten bringt Indexa eine neue Brandwarnzentrale mit passenden Meldern auf den Markt. Die „BA10“ in stabilem Stahlblechgehäuse erfüllt die EN 54-2 und EN 54-4.
Lupus-Electronics präsentiert vom 26. bis 27. Juni 2024 auf der Feuertrutz Messe in Nürnberg seine neue Mobilfunk-Brandwarnanlage in Halle 4, Stand 4-321.
Lupus-Electronics hat eine »smarte« Brandwarnanlage entwickelt. Die Anlage besteht aus zwei Gerätetypen: einem Mobilfunk-Rauchmelder und einem Mobilfunk-Alarmbutton. Beide Produkte sind per eigener Mobilfunkverbindung an das Schmalbandnetz der Deutsche Telekom mit dem Lupus-Cloud-System verbunden. Dadurch ist die Brandwarnanlage unabhängig von weiteren internen Ressourcen: lokales Internet, Gateways, WLAN oder eine Brandmeldezentrale sind nicht notwendig.
BKH Sicherheitstechnik stellt die Brandwarnanlage „Brawaflex“ vor. Diese DIN-konforme und modular erweiterbare Lösung ist für kleine Sonderbau-Objekte geeignet.
Telenot, deutscher Hersteller elektronischer Sicherheitstechnik, präsentierte erstmals auf der Feuertrutz 2023 in Nürnberg seine neu konzipierte Brandwarnanlage „hifire 4100 XS“.
Brandwarnanlagen sowie automatische Brandmeldeanlagen von Tecnofire Detection erkennen Brände frühzeitig in der Entstehungsphase und helfen Personen- sowie Sachbeschädigungen zu verhindern. Die eps-Gruppe mit der eps Vertriebs GmbH und eps System GmbH präsentiert als exklusiver Distributor das Tecnofire-System in den D-A-CH Regionen.
Mit der neuen Version der Brandwarnanlage »Cerberus Fit« erweitert Siemens Smart Infrastructure sein Angebot für kleine bis mittlere Gebäude. Eine intuitive Benutzeroberfläche und ein automatisches Konfigurationstool ermöglichen die schnelle und einfache Installation, Inbetriebnahme und Wartung des Systems.
Die DIN VDE V 0826-2 regelt detailliert alle Anforderungen für den konzeptionellen Aufbau, die Dimensionierung, Installation, Inbetriebnahme und den Betrieb von Brandwarnanlagen in Sonderbauten wie Kindergärten oder Kindertagesstätten. Um die normgerechte Planung solcher Anlagen zu erleichtern, hat Telenot ein Muster-Sicherheitshandbuch vorgestellt.
Siemens Smart Infrastructure bringt die Brandwarnzentrale FC361 auf den Markt, eine adressierbare Ein-Loop-Brandwarnzentrale mit Online- oder Offline-Konfiguration. Sie ist Bestandteil von Cerberus FIT, einem Brandwarnsystem, das speziell für den Einsatz in kleineren und mittleren Gebäuden entwickelt wurde.
In der Vergangenheit unterschied man in Brandmelde- bzw. Hausalarmanlagen oder Rauchwarnmelder. Doch es gab eine Grauzone beim Brandschutz: nämlich bei Kindertagesstätten, kleinen Heimen und Beherbergungsstätten bis 60 Betten sowie besonderen gemeinsamen Wohnformen für Senioren und Behinderte.
Die neue DIN VDE V 0826-2 regelt die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Systemen zur Branderkennung in kleineren Sonderbauten. Dazu gehören etwa Kindergärten und -tagesstätten, Seniorenheime, Restaurants oder Hotels mit bis zu 60 Betten. Sie müssen künftig mit Brandwarnanlagen ausgerüstet sein, die frühzeitig vor Brandrauch und Bränden warnen.
Mehr als 400 Teilnehmer und 36 Aussteller nutzten BHE-Fachkongress Brandschutz im März 2019 in Fulda zum Informationsaustausch und Netzwerken. Im Mittelpunkt standen neue Brandschutznormen und -vorschriften, aber auch Haftungsfragen und technische Entwicklungen.
Für die Brandschutzplanung von Sonderbauten existierte bislang keine normative Regelung für Anlagen zur Branderkennung und Brandwarnung ohne Aufschaltung zur Feuerwehr. Die neue Vornorm VDE V 0826-2 möchte nun die Lücke zwischen den Anwendungsbereichen von Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen schließen. Der Beitrag leitet den Anwendungsbereich der Vornorm im Kontext des Bauordnungsrechts ab, erläutert ihre Inhalte und zeigt Optimierungspotenzial auf.
Die Vornorm DIN VDE V 0826-2 (VDE V 0826-2): 2018-07 steht unter dem Titel »Überwachungsanlagen Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen – Projektierung, Aufbau und Betrieb«. Sie legt die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb einer Brandwarnanlage (BWA) fest. Sie dient zur Branderkennung und Brandmeldung.
Für Kindertagesstätten, Heime und Beherbergungsstätten sowie besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte gibt es in den allgemeinen Rechtsvorschriften in der Regel keine bauaufsichtlichen Anforderungen betreffend Branderkennung und Brandmeldung. Abhilfe soll nun eine neue Vornorm für diese Bereiche schaffen.