Einstecken und Laden – das verspricht der neue Standard für Elektrofahrzeuge. Die komfortable Lösung hat nur einen Nachteil: Sowohl Fahrzeuge als auch Ladesäulen müssen mit geeigneter Technik ausgestattet sein – der größte Teil der bestehenden BEV-Flotte ist daher außen vor. Hier kann in bestimmten Anwendungsbereichen das von chargebyte entwickelte »Fake-DC«-Verfahren in die Bresche springen.
Die Juice Technology AG präsentiert die DC-Schnellladestation »Juice Ultra 2 battery«. Die Schnellladestation verfügt über eine Ausgangsleistung von bis zu 210 kW, die über eine Lastverteilung auf zwei CCS-Ladepunkte aufgeteilt werden kann.
Gewiss erweitert ihre Familie „Joinon“ um neue DC-Ladestationen. Neben der Station „I-Fast“ mit 180 kW stehen zwei kompaktere Ladestationen zur Verfügung. Die Compact Station „I-Fast Compact“ mit 60 kW und die Wandladestation „I-Fast Wallbox“ mit 30 kW.
Während Teil 1 des Beitrags die Grundlagen der Prüfung und die zu berücksichtigen Normen und Vorschriften beschrieben hat, geht es in diesem zweiten und letzten Teil darum, wie die einzelnen Prüfungen an DC-Ladestationen konkret ablaufen.
Für die Schnellladung von Elektrofahrzeugen haben sich DC-basierte Ladestationen durchgesetzt. Sie ermöglichen Ladeleistungen von mehreren 100 kW. Dieser Beitrag erläutert, was bei der Prüfung von DC-Ladesäulen zu beachten ist.
ABB hat als Hersteller von Gleichstrom (DC)-Ladestationen für E-Fahrzeuge die Eichrechtskonformität für seine Ladestationen Terra 53/54 und HPC erreicht. Man erfüllt damit die Vorschriften des deutschen Mess- und Eichgesetzes, einschließlich der Anforderungen an eine sichere Ladedatenübermittlung an den Endverbraucher.