Kaum ist »Basel III« als Synonym für sich mehr oder weniger verschärfende Kreditvergaberichtlinien halbwegs bewältigt, »lauert« bereits »Basel IV« auf zukünftige Kreditanträge kleinerer und mittlerer Betriebe.
Seit dem 21.3.2016 gilt eine neue Richtlinie für die Vergabe von Immobilienkrediten für privat genutztes Wohneigentum. Auch für Selbständige kann diese Richtlinie gravierende Nachteile mit sich bringen.