Diese Norm ist für die Neuerrichtung von elektrischen Anlagen im Bereich von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen (begehbar und nicht begehbar) anzuwenden. Sie ist ebenfalls für Schwimmdeiche anzuwenden. Bis zum 1.9.2013 darf daneben noch die bisher gültige Norm aus 2003 angewendet werden. Am Ende der Übergangsfrist zum 1.9.2013 müssen aber die Arbeiten vollständig abgeschlossen sein.
Diese Norm ist zuständig für die Neuerrichtung von elektrischen Anlagen im Bereich von Schwimmbädern, begehbaren Wasserbecken und Springbrunnen (begehbar und nicht begehbar). Sie ist ebenfalls für Schwimmdeiche anzuwenden.