Risiken für Steuern und Abgaben
Zur Betriebsfeier nicht den Fiskus einladen
Viele Unternehmen bedanken sich für die Leistungen der Belegschaft mit einer Betriebsfeier und zeigen sich dabei als spendabler Gastgeber. Jedoch sollten Chefs die Kosten nicht aus den Augen verlieren – und ein neues Finanzgerichtsurteil kennen.
Fachartikel -
12.04.2019