Neuer Tarifvertrag in Kraft
E-Handwerke: Mindestentgelt bundesweit allgemeinverbindlich
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für die E-Handwerke ein bundesweites Mindestentgelt von 14,41 Euro pro Stunde. Der neue Tarifvertrag, den ZVEH und IG Metall 2024 vereinbart haben, wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für allgemeinverbindlich erklärt und betrifft rund 525.000 Beschäftigte.
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16.01.2025