Sie werden im Sinne des DGUV Grundsatzes 303-001 zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" qualifiziert. Sie dürfen danach festgelegte elektrotechnische Arbeiten selbständig und eigenverantwortlich durchführen.
Seminar
Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
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