Seit Jahresanfang 2025 Pflicht
Was ein Handwerksbetrieb zur E-Rechnung wissen muss
Seit Jahresanfang gilt die E-Rechnungspflicht. Auch wenn für bestimmte Bereiche noch Übergangsfristen gelten, ein Punkt steht fest: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Egal, ob Bau-, Elektro- oder Metallhandwerk, Friseure, Bäcker, Schneider, Goldschmied oder Kfz-Betrieb – ohne rechtzeitige Vorbereitung auf die E-Rechnung steht das Business still, da die meisten eingehenden Rechnungen nicht mehr lesbar sind. Was ist zu tun und vor allem: wann? Die drängendsten Fragen und Antworten, die Unternehmen aus dem Handwerk kennen müssen, zeigt der folgende Beitrag.
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07.01.2025