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Praxisfrage

Kunde wünscht Inbetriebsetzung, aber keine Installation

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Kunde stellte an uns die Anfrage ob wir für seinen Neubau den Inbetriebsetzungs-Antrag stellen könnten. Die Elektroinstallation soll aber in Eigenleistung, mit entsprechendem Wissensstand, geschehen. Ich bin skeptisch wie es vor allem um die Haftungsfrage steht da die Unterschrift unter dem Inbetriebsetzungs-Antrag aussagt das die Anlage nach den aktuellen Normen (VDE,TAB, usw.) erstellt wurde, die aber eigentlich von jemand anderen installiert wird. Ist es praktikabel einen Übergabebericht zu erstellen in dem explizit der Hausanschluss und der Zählerschrank ohne weitere Geräte (RCD, LS-Schalter) übergeben wird mit eventuellem Verweis das die Elektroinstallation von einer anderen Firma ausgeführt wird? Oder sollten wir von solchen unüberprüfbaren Anträgen die Finger lassen. Mit freundlichen Grüßen S. S., Bayern

  Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge: Privat installierte Eigenheime – Haftungsübernahme Kunde installiert selber – Elektrofachbetrieb stellt nur den Zählerantrag? Eingriff in elektrische Anlagen – Was darf eine Elektrofachkraft an elektrischen Anlagen privat verrichten? Qualifikation – elektrische Anlagensicherheit – Technische Regeln Elektroinstallation (TREI) in der Praxis Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de” pp15282


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