Diese Europäische Norm DIN EN 50600-4-3 (VDE 0801-600-4-3): 2019-08 definiert den Anteil erneuerbarer Energien eines Rechenzentrums. Zudem ist hier eine Berechnung enthalten, die den Anteil erneuerbarer Energien ermittelt.
Die Norm DIN EN 50600-2-3 (VDE 0801-600-2-3): 2019-08 behandelt das Thema »Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren – Teil 2-3: Regelung der Umgebungsbedingungen«
Die Norm DIN EN 50600-2-2 (VDE 0801-600-2-2): 2019-08 steht unter dem Titel »Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren – Teil 2-2: Stromversorgung und Stromverteilung«.
Die neue Norm DIN EN 50600-1 (VDE 0801-600-1): 2019-08 steht unter dem Titel »Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren – Teil 1: Allgemeine Konzepte«. Das Regelwerk beschreibt die allgemeinen Grundsätze für Rechenzentren. Behandelt werden dabei auch die allgemeinen Aspekte der Einrichtungen und Infrastrukturen, die zur Unterstützung von Rechenzentren benötigt werden.
Die neue Norm DIN VDE 0105-111: 2019-07 »Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 111: Besondere Festlegungen für den Bergbau unter Tage« gilt für den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln aller Spannungsebenen im Bergbau unter Tage. Hier werden die Anforderungen für ein sicheres Bedienen und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen genauer beschrieben.
Die Bundesfachbereiche Bauwesen und Elektrotechnik und Informationstechnik im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) haben den Standpunkt »Fundamenterder-Erdungsanlagen« überarbeitet.
Anlässlich der Jahrestagung des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg in Mannheim fanden am 12.7.2019 turnusgemäß Neuwahlen statt. Hierbei wurde Präsident Thomas Bürkle einstimmig im Amt bestätigt.
Am 10. und 11.7. 2019 fand die diesjährige de-Normentagung in München statt. Eine weitere Veranstaltung dieser Art gibt es Anfang September in Hamburg..
Um die Attraktivität und die Anzahl von E-Fahrzeuge zu steigern, wird eine ausgereifte Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge benötigt. Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 widmet sich der Schaffung von Ladeplätzen für die E-Mobilität an Gebäuden und der konkreten Ausstattung und Ausgestaltung der Ladeplätze.
Diese als Ersatz für die DIN VDE 0100-722: 2016-10 neu herausgegebene Norm DIN VDE 0100-722: 2019-06 steht unter dem Titel »Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-722: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen« und beschreibt Anforderungen für Stromkreise zur Energieversorgung und für Stromkreise für die Rückeinspeisung elektrischer Energie von Elektrofahrzeugen.
DIN VDE 0100-551 Beiblatt 1: 2019-06 trägt den Titel »Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen; Beiblatt 1: Ausführungen von Notstromeinspeisungen mit mobilen Stromerzeugungseinrichtungen«.
Die neu erschienene Norm DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1): 2019-06 gilt für elektrische, elektronische und programmierbare elektronische Ausrüstungen und Systeme für Maschinen. Hiermit sind keine Maschinen beschrieben, die während des Arbeitens von Hand getragen werden. Die Norm gilt als Ersatz für die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06, DIN EN 60204-1/A1 (VDE 0113-1/A1):2009-10 und DIN EN 60204-1 Berichtigung 1 (VDE 0113-1 Berichtigung 1):2010-05.
Diese neu erschiene Norm DIN VDE 0800-173-100:2019-06 klassifiziert Lichtwellenleiter Übertragungsstrecken in Kommunikationskabelanlagen nach DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1).
Dieser Teil 8 der Norm DIN EN IEC 60127-8 (VDE 0820-8): 2019-05 dient dem Schutz von elektrischen Geräten, sowie elektronischen Ausrüstungen, die üblicherweise für den Gebrauch in Innenräumen bestimmt ist. Diesen Schutz gewährleisten Sicherungswiderstände für den Teilbereichsschutz. Eine Bemessungsspannung bis maximal 500 V AC oder DC ist in dieser Norm aber vorausgesetzt.