Am vergangenen Donnerstag, 11.2.2021, verabschiedete der Bundestag das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG. Dieses regelt unter anderem die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Der ZVEH kritisiert, dass die Schwellenwerte für Neubauten und umfangreich sanierte Gebäude nach wie vor zu hoch sind und plädiert dafür, Ladepunkte bereits ab dem ersten Parkplatz vorzusehen oder diese zumindest planerisch zu berücksichtigen und Leerrohre einzuziehen.
Viele Unternehmen möchten ihren Mitarbeitern und Kunden das Laden von E-Fahrzeugen ermöglichen, doch häufig lässt sich die vorhandene Energieversorgung nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten erweitern. Die Lösung in diesen Fällen heißt Lademanagement. Wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann, zeigt das nachfolgende Projektbeispiel einer Sparkasse.
Bereits im November vergangenen Jahres stellte der oberfränkische Hersteller Wöhner seine neue Generation von Motorstartern »Motus C14« vor. Dort ist man sich sicher, dass damit Kurzschlüsse ihren Schrecken verlieren. Warum das so ist und welche Vorzüge der Anwender noch in Anspruch nehmen kann, erörterten wir im Gespräch mit Philipp Steinberger, CEO bei Wöhner.
»Der Kompromiss, den die Regierungsfraktionen zum GEIG beschlossen haben, ist nicht ambitioniert genug. Die Gebäudeinfrastruktur bleibt damit ein Schwachpunkt beim Umstieg auf die Elektromobilität«, so Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung anlässlich des für morgen geplanten Beschlusses des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) im Bundestag.
DC-Netzsysteme für die Versorgung von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen stellen Neuland in der elektrischen Gebäudetechnik dar. Weder die Hersteller von Prüfgeräten noch die anwendenden, zur Prüfung befähigten Elektrofachkräfte sind darauf ausreichend eingestellt. Es gibt für DC-Ladesäulen weder Simulatoren noch Prüfgeräte. Auch normative Vorgaben und Standards beziehen sich fast ausschließlich auf AC-Ladepunkte. Dieses Dilemma ist derzeit nur durch Eigeninitiative des Prüfers zu lösen.
Der Hersteller Viessmann ist seit einigen Jahren auch im Stromgeschäft aktiv. Unter anderem können private Kunden mit einem Energiesystem von Viessmann als Mitglied der „Vishare Energy Community“ Ökostrom beziehen. Hier kam es nun zu Veränderungen der Inhaberstruktur.
Jedes Produkt hat bedingt seiner Herstellung, seines Vertriebs, Gebrauchs und seiner Beseitigung eine entsprechende Auswirkung auf die Umwelt. Diese Auswirkungen können geringfügig bis bedeutend, kurzfristig oder langfristig sein. Sie treten auf globaler, regionaler oder lokaler Ebene auf
Das Laden von Elektroautos ohne Netzanschluss ist einer von drei Betriebsmodi der DC-Station MerlinOne von Jolt Energy. Durch die integrierte Batterie lässt sich eine Ladeinfrastruktur ganz ohne Baumaßnahmenaufbauen realisieren.
Die Wallbox Light von Lapp Kabel ist eine mobile Ladestation, die in Kombination mit einer Wandhalterung eine flexible Wallbox bildet. Sie kann fest als Ladestation in der Garage installiert und bei Bedarf auch als mobile Ladestation im Kofferraum verstaut werden.
Dieses Dokument legt Prüfungen und Anforderungen für die Sicherheit von sekundären Lithium-Batterien fest, welche fest in Straßenfahrzeugen eingebaut sind. Anwender, die Sicherheitsanforderungen für den Antrieb von Elektrofahrzeugen benötigen suchen hier leider vergebens.
Zum Laden von Elektrofahrzeugen benötigt man eine Infrastruktur, die heute vielfach noch nicht vorhanden ist. Gerade das parallele Laden mehrerer Fahrzeuge erfordert neben der elektrotechnischen Infrastruktur auch ein zugehöriges Last- bzw. Lademanagement.
Bei der Integration von Ladelösungen für die Elektromobilität in größeren Gebäuden gilt es im Vorfeld eine Reihe von Faktoren zu beachten, wie den Zustand des Gebäudes, die Flächenverfügbarkeit im Hausanschlussraum, den Brandschutz oder die Beschaffenheit der Stellplätze.
Zuschüsse, Fördergelder, Kaufprämien. Politik und Autoindustrie treiben das Thema E-Mobilität mächtig voran. Bereits über 140.000 E-Autos sind auf Deutschlands Straßen unterwegs – Tendenz steigend. Doch für eine flächendeckende und funktionierende E-Mobilität muss vor allem auch in Sachen Ladeinfrastruktur einiges getan werden. So liegt ein Schlüssel zum Erfolg in der Wahl des richtigen Lademanagements.
Die neu erschienene VDE-Anwendungsregel VDE-AR-E 2418-3-100: 2020-11 legt mess- und systemtechnische Mindestanforderungen an Energie- und Zeitmesseinrichtungen fest. Besonderen Wert wird in dieser Norm auf die E-Mobilität gelegt, mit dem Verweis auf die DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1).
Die HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. und die Initiative Elektro+ haben eine Broschüre zum Thema »Ladeinfrastruktur für Elektroautos« erstellt.